= Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten
Sie findet Anwendung, wenn mit der Altersteilzeit nach dem 30.06.2004 begonnen wurde.
Altersteilzeit ist möglich für Arbeitnehmer /-innen, welche das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Durch die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit halbiert. Denkbare Modelle sind die Halbtagsbeschäftigung, Arbeit und Freistellung im täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Wechsel oder das sogenannte “Blockmodell”
Alle Angaben ohne Gewähr.