Werden Einkünfte aus einem Ausland sowohl in Deutschland als auch in diesem ausländischen Staat zur Steuer herangezogen, ist es möglich, dass die auf die ausländischen Einkünfte entfallende ausländische Einkommensteuer auf die deutsche Einkommensteuerschuld angerechnet wird.
Dies ermöglicht außerhalb der Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens die größtmögliche Steuerentlastung.
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