= alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen
Einnahmen können in Geld oder in Geldeswert (z.B.Sachbezüge) erfolgen.
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Zahlungen; dabei ist es gleichgültig, ob es sich um laufende Bezüge oder einmalige Einnahmen handelt.
Zu laufendem Arbeitslohn zählen beispielsweise Monatsgehalt, Tageslohn, geldwerte Vorteile, Mehrarbeitszuschläge. Sonstige Bezüge sind z.B. ein dreizehntes Gehalt, Abfindungen und Tantiemen.
Alle Angaben ohne Gewähr.