Die Arbeitslosenversicherung ist eine eigenständige Pflichtversicherung aus dem Bereich der Sozialversicherung mit dem Zweck, Erwerbslose während ihrer Arbeitssuche
und
Nach Ablauf einer Wartezeit sind alle Personen versichert, die einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Alle Angaben ohne Gewähr.