= Zusammenfassung sämtlicher Gesetze und Verordnungen, welche die unselbständigen und abhängigen Erwerbstätigkeiten betreffen; im Einzelnen wird zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht unterschieden
Individualarbeitsrecht: Regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Kollektivarbeitsrecht: Regelt das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen und den Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite.
Alle Angaben ohne Gewähr.