Arbeitsrecht

= Zusammenfassung sämtlicher Gesetze und Verordnungen, welche die unselbständigen und abhängigen Erwerbstätigkeiten betreffen; im Einzelnen wird zwischen dem Individualarbeitsrecht  und dem Kollektivarbeitsrecht unterschieden

Individualarbeitsrecht:  Regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Kollektivarbeitsrecht: Regelt das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen und den Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite.

 

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