Arbeitsvertrag

= ein Vertrag nach Deutschem Recht zur Begründung eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses über die entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich gemäß § 611 BGB durch den Arbeitsvertrag zur Leistung der vereinbarten Arbeit nach Anleitung und Weisung des Arbeitgebers (Direktionsrecht).

Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Arbeitnehmer.

Durch den Vertragsabschluss wird das Arbeitsverhältnis begründet, der Vertrag ist dabei gekennzeichnet durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers.

Mindestinhalte des Arbeitsvertrages:

  • Namen und Anschriften der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • vereinbarte Arbeitszeit
  • Arbeitsort
  • Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes einschl. Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen und andere Bestandteile; sowie Fälligkeit der Zahlungen
  • Dauer des Urlaubs
  • Kündigungsfristen
  • Hinweise auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
  • bei befristeten Arbeitsverträgen die vorhersehbare Dauer

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