= ein Vertrag nach Deutschem Recht zur Begründung eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses über die entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich gemäß § 611 BGB durch den Arbeitsvertrag zur Leistung der vereinbarten Arbeit nach Anleitung und Weisung des Arbeitgebers (Direktionsrecht).
Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Arbeitnehmer.
Durch den Vertragsabschluss wird das Arbeitsverhältnis begründet, der Vertrag ist dabei gekennzeichnet durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers.
Mindestinhalte des Arbeitsvertrages:
Alle Angaben ohne Gewähr.