Ausbildungsvergütung

Ausbildungsvergütungen sind weder Lohn noch Gehalt, sondern ein Beitrag zu den Kosten eines Auszubildenden und Taschengeld.

Wenn diese Vergütung übliche Freibeträge übersteigt, ist sie steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Die Vergütungshöhe meist in Tarifverträgen festgelegt; sie variiert je nach Beruf und Bundesland.

Die Vergütung muss mit Ausbildungsjahren steigen (§17 Berufsbildungsgesetz).

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