Ausbildungsvergütungen sind weder Lohn noch Gehalt, sondern ein Beitrag zu den Kosten eines Auszubildenden und Taschengeld.
Wenn diese Vergütung übliche Freibeträge übersteigt, ist sie steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Die Vergütungshöhe meist in Tarifverträgen festgelegt; sie variiert je nach Beruf und Bundesland.
Die Vergütung muss mit Ausbildungsjahren steigen (§17 Berufsbildungsgesetz).
Alle Angaben ohne Gewähr.