Barlohnumwandlung

Bei bestimmten Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer gibt es die Möglichkeit der Pauschalversteuerung oder sogar der Steuerbefreiung.

Will der Arbeitgeber diese Leistungen nicht zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn zahlen, so erfolgt eine Prüfung, ob der normale Arbeitslohn in steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitslohn umgewandelt werden kann.

Dies muss steuer- und sozialversicherungsrechtlich anerkannt sein.

Es erfolgt eine Umwandlung des Arbeitslohns in steuerbegünstigte Zuschüsse; nach einer vorherigen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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