= Höchstbeitrag in der Sozialversicherung, bis zu dem das Arbeitseinkommen sozialversicherungspflichtig ist
Die geltenden Grenzen werden jährlich dynamisiert; d.h. der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst.
Bis auf Weiteres gelten unterschiedliche Grenzen für alte und neue Bundesländer.
Ausnahme ist eine Sonderregelung für Berlin-Ost: für Kranken- und Pflegeversicherung gelten BBG´s der alten Bundesländer, für Renten- und Arbeitslosenversicherung BBG´s der neuen Bundesländer.
Alle Angaben ohne Gewähr.