Beitragsbemessungsgrenze

= Höchstbeitrag in der Sozialversicherung, bis zu dem das Arbeitseinkommen sozialversicherungspflichtig ist

Die geltenden Grenzen werden jährlich dynamisiert; d.h. der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst.

Bis auf Weiteres gelten unterschiedliche Grenzen für alte und neue Bundesländer.

Ausnahme ist eine Sonderregelung für Berlin-Ost: für Kranken- und Pflegeversicherung gelten BBG´s der alten Bundesländer, für Renten- und Arbeitslosenversicherung BBG´s der neuen Bundesländer.

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