Räumt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit ein, an einer betriebseigenen Tankstelle verbilligt Leistungen zu beziehen, so ist die Differenz zwischen dem ortsüblichen Mittelpreis und dem Abgabepreis steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.
Die verbilligte Abgabe von Benzin an Arbeitnehmer der Mineralölbranche ist nur steuerpflichtig, soweit der Rabattfreibetrag, welcher angewendet werden kann, weil das Benzin überwiegend an andere Verbraucher abgegeben wird, überschritten wird.
Alle Angaben ohne Gewähr.