= Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte
Sie haben vorrangig die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten.
Diesen Präventionsauftrag erfüllen sie vor allem durch Beratung der Unternehmen in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Sie erlassen Unfallverhütungsvorschriften (= Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) und überwachen deren Einhaltung und Umsetzung.
Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bemühen sie sich um eine medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation.
Sie erbringen folgende Zahlungsleistungen:
Alle Angaben ohne Gewähr.