= Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit einem gesellschaftlichem Charakter, bei der die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht (z.B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge)
Hierbei ist es unerheblich, ob die Durchführung durch den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder den Personalrat geschieht.
Auch Veranstaltungen, die nur für einen beschränkten Kreis der Arbeitnehmer von Interesse sind, sind Betriebsveranstaltungen, so lange die Begrenzung keine Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstellt.
Nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten ausschließlich übliche Zuwendungen, die im Rahmen von üblichen Betriebsveranstaltungen entstehen:
Alle Angaben ohne Gewähr.