Zieht der Arbeitnehmer Vorteile aus der privater Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten, so ist dies, unabhängig des Verhältnisses der beruflichen zur privaten Nutzung, steuerfrei.
Von der Steuerbefreiung werden alle Vorteile erfasst, die dem Arbeitnehmer durch die Nutzung entstehen.
Hier zu zählen zum Beispiel,
Voraussetzungen für Steuerbefreiung sind, dass die Geräte
Steuerbefreiung gilt daher nicht für verschenkte oder auch verbilligt erworbene Computer.
Alle Angaben ohne Gewähr.