Dienstwagen (Firmenwagen)

Häufig erhalten Arbeitnehmer, die beruflich sehr häufig Termine außerhalb des Betriebes wahrnehmen müssen oder Mitglied der Geschäftsführung oder des mittleren Führungskreises sind, vom Arbeitgeber einen Dienstwagen.

Dieser wird im Allgemeinen nicht nur für dienstliche Fahrten zur Verfügung gestellt, sondern kann auch für Privatfahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden.

Die private Nutzung (Nutzungswert) durch einen Arbeitnehmer wird bei diesem als geldwerter Vorteil versteuert.

Die Bewertung dieses Nutzungswerts erfolgt entweder pauschal nach der 1% Regelung, oder durch die mittels Fahrtenbuch errechneten tatsächlichen Kosten.

Zurück

Alle Angaben ohne Gewähr.