Doppelbesteuerung tritt ein, wenn bei Transaktionen gemäß Regelungen des Steuerrechts bereits besteuerte Einkünfte erneut besteuert werden.
Eine grenzüberschreitende Doppelbesteuerung soll möglichst vermieden werden, da im Falle ihres Auftretens Investitionsentscheidungen beeinflusst werden können.
Man unterscheidet zwischen der rechtlichen (= juristischen) und faktischen (=wirtschaftlichen) Doppelbesteuerung.
Zu ihrer Vermeidung gibt es zwei Standardmethoden:
Um die durch Unterfälle der Anrechnungsmethode entstehende Doppelbesteuerung zu vermindern, gibt es weitere zwei Methoden:
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