Das "Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung", kurz DBA, ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht.
Es soll vermeiden, dass natürliche und juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten, also doppelt, besteuert werden.
Hierzu ergeben sich folgende Methoden:
Für Inländer im deutschen Einkommenssteuerrecht gilt das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip.
Für Nicht-Inländer im deutschen Einkommenssteuerrecht gilt das Quellenland- und Territorialitätsprinzip.
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