Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Das "Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung", kurz DBA, ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht.

Es soll vermeiden, dass natürliche und juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten, also doppelt, besteuert werden.

Hierzu ergeben sich folgende Methoden:

  • Wohnsitzlandprinzip: Die Person ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • Quellenlandprinzip: Die Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem ihr Einkommen stammt
  • Welteinkommensprinzip: Der Steuerpflichtige wird mit seinem Welteinkommen (= inländische und ausländische Einkünfte) besteuert
  • Territorialitätsprinzip: Der Steuerpflichtige wird nur mit dem Einkommen veranlagt, das er auf Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat

Für Inländer im deutschen Einkommenssteuerrecht gilt das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip.

Für Nicht-Inländer im deutschen Einkommenssteuerrecht gilt das Quellenland- und Territorialitätsprinzip.

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