Einkommensteuertarif

= Tarif, der die tatsächlich zu zahlende Einkommenssteuer festlegt

Die Ermittlung der Einkommenssteuer erfolgt, je nach dem Familienstand des Steuerpflichtigen, entweder nach der Grundtabelle (für Alleinstehende und vom Ehegatten getrennt Lebende) oder nach der Splittingtabelle (für Verheiratete).

Der deutsche Einkommenssteuertarif ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • Es besteht Steuerfreiheit bis zu einem bestimmten zu versteuernden Einkommen.
  • Über diesen Grundfreibetrag hinausgehendes zu versteuerndes Einkommen wird zunächst mit steigenden Grenzsteuersätzen belastet (=Progressionszone).
  • Der Höchstbetrag der Besteuerung erfolgt nach Spitzensteuersatz.

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