= Tarif, der die tatsächlich zu zahlende Einkommenssteuer festlegt
Die Ermittlung der Einkommenssteuer erfolgt, je nach dem Familienstand des Steuerpflichtigen, entweder nach der Grundtabelle (für Alleinstehende und vom Ehegatten getrennt Lebende) oder nach der Splittingtabelle (für Verheiratete).
Der deutsche Einkommenssteuertarif ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
Alle Angaben ohne Gewähr.