= Transferzahlung für Familien mit kleinen Kindern zur Unterstützung bei der Sicherung der Lebensgrundlage
Das Elterngeld dient als Entgeltersatzleistung und wird über den Mutterschutz hinaus, je nach Land, für max. 14 Monate gezahlt.
Einen Anspruch darauf hat, wer einen Wohnsitz oder gewöhlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ein Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Die Leistung beträgt 67 % des in den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes erzielten bereinigten, durchnittlichen Nettoeinkommens.
Das Elterngeld ist steuerfrei, fällt aber unter Progressionsvorbehalt.
Alle Angaben ohne Gewähr.