= tatsächliche Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen
Hierbei steht die Wahl des Verkehrsmittels dem Reisenden frei.
Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder eines Mietwagens sind Aufwendungen in nachgewiesener Höhe abzugsfähig.
Verwendet der Arbeitnehmer für eine Geschäftsreise einen Dienstwagen, sind die Aufwendungen in den Betriebsausgaben des Arbeitgebers bzw. des Unternehmens enthalten.
Verwendet der Arbeitnehmer hingegen ein Privatfahrzeug für die Geschäftsreise, kann er folgende Varianten für die Abrechnung nutzen:
Alle Angaben ohne Gewähr.