In der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch Ehegatte und Kinder kostenfrei mitversichert, wenn:
- die Familienangehörigen den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
- keine Versicherungspflicht oder eine freiwillige Versicherung besteht
- keine Versicherungsfreiheit besteht und/oder keine Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen wurde
- diese nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
- sie keine Einnahmen haben, die regemäßig bestimmte monatliche Bezugsgrößen übersteigen
Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs mitversichert. Dies kann bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden, wenn das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist.