Überlässt der Arbeitgeber, oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter, dem Arbeitnehmer ein Fernsehgerät unentgeltlich zur privaten Nutzung ist der darin liegende Sachbezug steuer- und beitragspflichtig.
Für die Bewertung des Sachbezugs werden Durchschnittswerte angesetzt (monatlich 1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Kaufpreises).
Dies gilt auch, wenn die Geräte verbilligt an den Arbeitnehmer überlassen werden. Die Freigrenze findet hierbei keine Anwendung, da es sich um Durchschnittswerte handelt.
Alle Angaben ohne Gewähr.