Die Forderung des Arbeitnehmers auf sein Arbeitsentgelt gegen den Arbeitgeber kann (abgesehen von Abtretung und Pfändung) kraft Gesetzes auf einen Dritten übergehen.
In der Folge eines solchen gesetzlichen Forderungsübergangs, ist dieser Dritte der Gläubiger der Entgeltforderung gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss dann an den Dritten leisten.
Beispiele:
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