Ein Forderungsverzicht ist steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn der Verzicht des Arbeitgebers auf eine (nicht völlig wertlose) Forderung gegenüber dem Arbeitnehmer durch das Dienstverhältnis veranlasst ist.
Beispiele:
Der Arbeitslohn gilt im Zeitpunkt des Abschlusses des Erlassvertrages als zugeflossen.
Alle Angaben ohne Gewähr.