= Sicherungsabtretung aller künftigen Forderungen auf den Arbeitslohn bzw. das Gehalt
Die Gehalts- oder auch Lohnabtretung ist eine Kreditsicherheit.
Sie wird oft in Raten- oder Dispositionskrediten in Kreditverträge eingearbeitet. Damit wird die Bank bevollmächtigt, im Fall von Zahlungsstörungen die Abtretung dem Arbeitgeber gegenüber offenzulegen und sich den pfändbaren Betrag direkt anweisen zu lassen.
Der Gläubiger benötigt hierzu, anders als bei der Pfändung, keinen vollstreckbaren Titel. Die Vorlage der Abtretung beim Arbeitgeber genügt.
Eine Abtretung kann jedoch im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.
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