= Betrag, den der Arbeitnehmer ausgeben würde, wenn er einen Sachbezug zum "normalen" Preis erwerben müsste
Der Begriff wird verwendet, wenn der Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form von Sachbezügen erhält.
Sachbezüge sind demnach, wie Barlohnzahlungen, entweder dem laufenden Arbeitslohn oder den sonstigen Bezügen zuzuordnen.
Die Ermittlung des Geldwerten Vorteils geschieht entweder über eine Einzelbewertung, den Ansatz von Sachbezugswerten oder über besondere Bewertungsvorschriften.
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