= seit 2009 System zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Seit der Neugestaltung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2009, werden die dort fließenden Beitrags- und Steuergelder zentral eingenommen und verteilt.
Von nun an müssen alle Krankenkassen die eingezogenen Beitragsgelder, gemeinsam mit Steuergeldern, an den Gesundheitsfonds weiterleiten. Von ihm erhalten sie ebenfalls die Finanzmittel für die Krankenversorgung ihrer Versicherten.
Alle Angaben ohne Gewähr.