Gewinnbeteiligung

Gewinnbeteiligungen sind einmalige gewinn- oder umsatzabhängige Vergütungen (z.B. Gratifikationen, Tantiemen) an den Arbeitnehmer. Sie sind als sonstige Bezüge zu versteuernder Arbeitslohn, sofern sie mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis gezahlt werden. 

Eine Versteuerung der Gewinnanteile erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem sie Arbeitnehmer zugeflossen sind; d. h. ab wann er wirtschaftlich über sie verfügen kann.

Zurück

Alle Angaben ohne Gewähr.