Gleitzone

Dies betrifft ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das erzielte Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 800,00 Euro im Monat liegt und die Grenze von 800,00 Euro/Monat regelmäßig nicht überschritten wird.

Die Gleitzone wurde eingeführt, um bei einer nur geringfügigen Überschreitung der 800-Euro-Grenze nicht weniger netto zu erhalten als in einem 400-Euro-Job.

Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend.

Der Arbeitnehmer ist zwar versicherungspflichtig, zahlt aber nur einen reduzierten Beitrag in der Sozialversicherung.

Diese Regelung ist nicht auf Auszubildende anwendbar.

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