Der Haushaltsfreibetrag, der die kindbedingte Verteuerung des Haushalts bei Alleinerziehenden ausgleichen sollte, wurde vorzeitig ab dem 01.01.2004 gestrichen.
Dafür erfolgte die Einführung eines Freibetrags für “echte Alleinerziehende” über die Lohnsteuerklasse II.
> Siehe Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alle Angaben ohne Gewähr.