Haushaltsgehilfe

= Arbeitnehmer(-in), die in Haushalt aufgenommen oder dort voll beschäftigt wird

Dies gilt auch bei nur stundenweiser Beschäftigung, wenn ein Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist, in dem die Arbeitszeiten sowie der -umfang im Wesentlichen vorgegeben sind.

Eine Haushaltsgehilfe aus einem osteuropäischem EU-Mitgliedsstaat, die über einen Gewerbeschein der Gewerbebehörde ihres Wohnorts verfügt, einen Betreuungsvertrag mit einer hilfsbedürftigen Person bzw. deren Angehörigen schließt, für drei Monate im Haushalt der hilfsbedürftigen Person lebt, während dieser Zeit unentgeltlich Kost und Logis erhält, sämtliche Hausarbeiten übernimmt und Hilfe bei Arztbesuchen leistet, ist als Arbeitnehmer anzusehen.

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