Versicherte, die z.B. wegen einer Krankenhausbehandlung den Haushalt nicht weiterführen können, haben Anspruch auf die Gewährung einer Haushaltshilfe als Sachleistung aus der gesetzlichen Krankenkasse.
Kann die Krankenkasse diese Haushaltshilfe nicht stellen, so ist der Versicherte dazu berechtigt, sich selbst eine Ersatzkraft zu beschaffen.
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