Neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung darf in einem bestimmten Umfang Geld hinzuverdient werden, ohne dass der Rentenanspruch dadurch verloren geht.
Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres sind jedoch Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.
Bei Renten wegen Todes (Erziehungsrente, Witwenrente, Waisenrente) wird i.d.R. oberhalb des Freibetrags liegendes Einkommen anteilig angerechnet, so dass es zur Rentenminderung kommen kann.
Alle Angaben ohne Gewähr.