Hinzuverdienstgrenzen

Neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung darf in einem bestimmten Umfang Geld hinzuverdient werden, ohne dass der Rentenanspruch dadurch verloren geht.

Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres sind jedoch Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.

Bei Renten wegen Todes (Erziehungsrente, Witwenrente, Waisenrente) wird i.d.R. oberhalb des Freibetrags liegendes Einkommen anteilig angerechnet, so dass es zur Rentenminderung kommen kann.

  • Die Höhe des Hinzuverdienstes ohne den Verlust oder die Minderung des Rentenanspruchs  hängt im Einzelfall von der Rentenart ab.
  • Es ist empfehlenswert, im Einzelfall  im Vorfeld immer einen Rentenversicherungsträger zu befragen.

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Alle Angaben ohne Gewähr.