= Einzelunternehmen, wodurch ein Arbeitnehmer durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit seine Arbeitslosigkeit beendet
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuss.
Dieser wird geleistet, wenn der Existenzgründer
- in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Entgeltersatzleistungen nach SGB III bezogen bzw. eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme gefördert worden ist
- und nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Arbeitseinkommen erzielen wird, das eine gewisse Grenze im Jahr nicht überschreitet.
Der Existenzgründungszuschuss ist steuerfrei.