= vom Arbeitgeber veranstaltete Reisen, um bestimmte Arbeitnehmer für besondere Leistungen zu belohnen und zu weiteren Leistungssteigerungen zu motivieren
Wenn auf den Reisen ein Besichtigungsprogramm angeboten wird, erhalten die Arbeitnehmer hierdurch einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.
Ausnahme: Wenn ein Nachweis mit strengen Anforderungen belegt, dass eine Nichtteilnahme mit Sanktionen verbunden wäre, dann ist es kein Arbeitslohn.
Alle Angaben ohne Gewähr.