Konjunkturelles Kurzarbeitergeld wird gewährt, wenn in Betrieben oder in Betriebsabteilungen die regelmäßige, betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Es soll den Betrieben die eingearbeiteten Arbeitnehmer und den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze erhalten.
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Den Arbeitnehmern wird ein Teil des durch Kurzarbeit bedingten Lohnausfalls ersetzt. Der Arbeitgeber errechnet die Leistung und zahlt diese aus; die Höhe richtet sich nach dem pauschalisiertem Nettoentgeltausfall im Kalendermonat.
Die Anzeige über den Arbeitsausfall ist schriftlich bei der Agentur für Arbeit zu erstatten, einschließlich einer Stellungnahme der Betriebsvertretung.
Alle Angaben ohne Gewähr.