= gesetzlich vorgeschriebene Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Krankengeld hat den Zweck, die durch Arbeitsunfähigkeit ausfallende Verdienstmöglichkeit zu kompensieren.
Als Voraussetzung für die Zahlung muss eine Arbeitsunfähigkeit (kausal durch eine Krankheit entstanden) vorliegen, sowie eine Krankenversicherung bestehen.
Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass die Zahlung unter Umständen die zu zahlenden Steuern auf andere steuerpflichtige Einkünfte oder Bezüge erhöht.
Die Leistungsdauer ist beschränkt.
Alle Angaben ohne Gewähr.