In der Land- und Forstwirtschaft abhängige Beschäftigte sind Arbeitnehmer.
Aufgrund der Abhängigkeit von der saisonalen Saat- und Erntearbeit, gibt es viele Saisonarbeiter oder kurzfristig beschäftigte Aushilfskräfte. Die Lohnsteuer wird deshalb pauschaliert.
Ältere Arbeitnehmer, die einen Arbeitsplatz in einem land- und forstwirtschaftlichem Betrieb in den neuen Bundesländern auf Veranlassung des Arbeitgebers im Rahmen von Maßnahmen zur Produktionseinschränkung, Betriebsstillegung oder Rationalisierung aufgeben müssen, erhalten unter gewissen Voraussetzungen Anpassungshilfen und Ausgleichsgelder.
Selbständige Landwirte sind krankenversicherungspflichtig.
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