Lohnabrechnungszeitraum

Der Lohnabrechnungszeitraum deckt sich häufig mit dem Lohnzahlungszeitraum (=Zeitraum, für den der jeweils laufende Arbeitslohn gezahlt wird). Beide Zeiträume müssen allerdings nicht übereinstimmen.

Auch Lohnabrechnungszeiträume können voneinander differieren:

Leistet ein Arbeitgeber zum Beispiel für den Lohnzahlungszeitraum lediglich eine Abschlagszahlung und nimmt die Lohnabrechnung somit für einen längeren Zeitraum (=Lohnabrechnungszeitraum) vor, kann er den Lohnabrechnungszeitraum als Lohnzahlungszeitraum behandeln. Voraussetzung ist, dass der Lohnabrechungszeitraum fünf Wochen nicht übersteigt oder die Lohnabrechnung spätestens innerhalb von drei Wochen nach Ablauf des Lohnabrechnungszeitraumes erfolgt.

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