Lohnausgleich

= entgeltliche Leistung, die aufgrund einer vertragsbedingten Änderung entrichtet wird

Ein Lohnausgleich tritt meist bei Arbeitszeitverkürzungen auf: die zu arbeitende Stundenzahl wird verringert, aber der Arbeitgeber hebt den Lohn entsprechend an, so dass die monatlich Bezüge der Beschäftigten gleich bleiben.

Für die Finanzierung leistet der Arbeitgeber Zahlungen in eine Ausgleichskasse.

Die Zahlungen gelten nicht als Arbeitslohn und müssen daher nicht versteuert werden.

Eine Ausnahme bilden Lohnausgleichszahlungen bei Branchen, die witterungs- oder konjunkturbedingt nur unregelmäßig arbeiten. Hier gelten die Zahlungen als Arbeitslohn und sind zu versteuern.

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