= Dokument zur Berechnung der Lohnsteuer
Sie muss von Arbeitnehmern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, dem Arbeitgeber vor Beginn des Kalenderjahres oder beim Eintritt in ein Arbeitsverhältnis vorgelegt werden.
Ausgestellt wird sie von der Wohnortgemeinde des Arbeitnehmers.
Die Lohnsteuerkarte enthält Angaben des Arbeitnehmers, insbesondere:
Alle Angaben ohne Gewähr.