Lohnsteuerklasse

Die Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe des Einkommensteuersatzes. 

Lohnsteuerklasse I:

  • Ledige
  • Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehegatten
  • Verheiratete, die dauernd getrennt leben
  • in eingetragender Lebensgemeinschaft Lebende
  • Verwitwete
  • Geschiedene

Lohnsteuerklasse II:

  • Alleinerziehende, bei denen Voraussetzungen aus Steuerklasse I vorliegen und die Anspruch auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben

Lohnsteuerklasse III:

  • Verheiratete, deren Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in Steuerklasse V eingereiht ist (nicht möglich, wenn Ehegatten dauernd getrennt leben)
  • Zusammenlebende Ehegatten, von denen nur einer Arbeitnehmer ist
  • Unter gewissen Voraussetzungen Verwitwete bis zum Ende des auf den Tod des Ehegatten folgenden Kalenderjahres

Lohnsteuerklasse IV:

  • Verheiratete Arbeitnehmer, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind
    • Gilt nicht für dauernd getrennt Lebende
    • Gilt nicht, wenn ein Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht
    • Wenn ein Ehegatte in Steuerklasse V ist, kann der andere nicht in Steuerklasse IV sein

Lohnsteuerklasse V

  • Verheiratete, wobei ein Ehegatte in Steuerklasse III eingeht

Lohnsteuerklasse VI

  • Arbeitnehmer, die eine Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis benötigen
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer die Steuerklasse VI zu verwenden

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Alle Angaben ohne Gewähr.