Ein Mehrfachbeschäftigter ist ein Arbeitnehmer, der gleichzeitig mehrere Dienstverhältnisse eingegangen ist.
Hierbei muss bei jedem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorgelegt werden.
Welchem Arbeitgeber welche Lohnsteuerkarte vorgelegt wird, kann der Arbeitnehmer frei wählen.
Die sozialversicherungspflichtigen Beiträge sind für jedes Beschäftigungsverhältnis zu ermitteln, sofern die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird.
Alle Angaben ohne Gewähr.