Aufgrund dieser Regelungen im Mutterschutzgesetz haben alle erwerbstätigen werdenden Mütter insgesamt Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschutzfrist.
In einem Arbeitsverhältnis stehende werdende Mütter haben im Regelfall während der gesamten Mutterschutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld sowie einen Zuschuss durch den Arbeitgeber. Dies gilt jedoch nur für gesetzlich versicherte Frauen.
Hat der Arzt einen Geburtstermin errechnet, legt die werdende Mutter dem Arbeitgeber und der Krankenkasse die Bescheinigung vor, bevor die Mutterschutzfrist beginnt.
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Alle Angaben ohne Gewähr.