Pauschalierung der Lohnsteuer

Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerabzugsbeträge pauschal ermittelt werden.

Bei der Pauschalierung der Lohnsteuer ist zu unterscheiden zwischen:

  • der Pauschalierung des gesamten Arbeitslohns (nur bei Aushilfskräften und gerinfügig entlohnten Beschäftigten) und
  • der Pauschalierung von bestimmten Teilen des Arbeitslohns (bei allen Arbeitnehmern möglich)

Der Pauschsteuersatz ist ein fester Pauschsteuersatz oder besonders zu ermittelnder Pauschsteuersatz.

Nach dem Einkommensteuergesetz hat der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen. Arbeitsrechtlich besteht aber die Möglichkeit, die pauschale Lohnsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abzuwälzen.

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