Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerabzugsbeträge pauschal ermittelt werden.
Bei der Pauschalierung der Lohnsteuer ist zu unterscheiden zwischen:
Der Pauschsteuersatz ist ein fester Pauschsteuersatz oder besonders zu ermittelnder Pauschsteuersatz.
Nach dem Einkommensteuergesetz hat der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen. Arbeitsrechtlich besteht aber die Möglichkeit, die pauschale Lohnsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abzuwälzen.
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