= Pflichtversicherung im Bereich der Sozialversicherung, die Fälle der Pflegebedürftigkeit als Maßnahme der Pflegevorsorge abdeckt
Ihre Leistungen sollen Pflegebedürftigen helfen, trotz Hilfebedarfs ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, dass der Würde des Menschen entspricht.
Leistungen sind zum Beispiel:
Pflegebedürftig ist, wer
der Hilfe bedarf.
Alle Angaben ohne Gewähr.