= Person, die sich im Rahmen einer Gesamtausbildung einer betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung unterzieht, weil dies für die Zulassung zum Studium, zu einer Prüfung oder zu anderen Zwecken erforderlich ist
Das Verhältnis ist hierbei nur von vorübergehender Dauer. Der Praktikant ist ein Arbeitnehmer, bei dem die Ausbildung im Vordergrund steht.
Praktikanten, die für ihre Tätigkeit entlohnt werden, sind Arbeitnehmer auf Grundlage der allgemeinen Bestimmungen über den Lohnabzug.
Alle Angaben ohne Gewähr.