= Aufwendungen, die im Rahmen einer beruflichen Reise entstanden sind, aber nicht den Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Verpflegungskosten zugeordnet werden können
Bei der Erstattung durch den Arbeitgeber sind die Reisenebenkosten steuerfrei.
Dazu gehören:
Alle Angaben ohne Gewähr.