= gemäß Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht Einnahmen, die nicht in Geld bestehen
Sachbezüge sind ein geldwerter Vorteil, der den Arbeitnehmer bereichert und der als Entgelt für das Erbringen von Arbeitskraft gewährt wird.
Sachbezüge können wiederkehrend als laufender Arbeitslohn oder einmalig aus einem besonderem Anlass gewährt werden.
Beispiele:
In unserem Servicebereich finden Sie einen PKW-Sachbezugsrechner.
Alle Angaben ohne Gewähr.