Sachbezüge

= gemäß Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht Einnahmen, die nicht in Geld bestehen

Sachbezüge sind ein geldwerter Vorteil, der den Arbeitnehmer bereichert und der als Entgelt für das Erbringen von Arbeitskraft gewährt wird.

Sachbezüge können wiederkehrend als laufender Arbeitslohn oder einmalig aus einem besonderem Anlass gewährt werden.

Beispiele:

  • Überlassung eines Dienstwagens für den privaten Gebrauch
  • kostenlose oder verbilligte Verpflegung
  • Benzingutscheine bei Angabe in Liter ohne Wertangabe

In unserem Servicebereich finden Sie einen PKW-Sachbezugsrechner.

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