= Sonderregelung des Kurzarbeitergeldes; ersetzt seit der Schlechtwetterperiode 2006/2007 die Winterbauförderung
Das Saisonkurzarbeitergeld soll die Arbeitslosigkeit bei saisonalen Arbeitsausfällen, wie witterungsbedingtem Arbeitsausfall, oder wirtschaftlichen Ursachen (z.B. einem Auftragsmangel) für die Arbeitnehmer vermeiden.
Es wird ausschließlich in der Schlechtwetterzeit und bereits ab der ersten Ausfallstunde, nach der Auflösung des Arbeitszeitguthabens, gewährleistet.
Die Bezugszeit des Saison-Kurzarbeitergeldes wird nicht auf Bezugszeit des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes angerechnet.
“Saison-KuG” erhalten gewerbliche Arbeitnehmer von Betrieben:
1. des Baugewerbes
2. des Gerüstbauerhandwerks
3. des Dachdeckerhandwerks
4. des Garten- und Landschaftsbaus
Alle Angaben ohne Gewähr.