Sozialauswahl

Sozialauswahl ist ein Begriff aus dem dem deutschen Arbeitsrecht.

Sie ist nötig bei betriebsbedingten Kündigungen unter der Berücksichtigung des Kündigungsschutzgesetzes.

Sie muss sich auf den gesamten Betrieb beziehen und erfolgt nach folgenden Schritten:

  1. Bestimmung des Kreises der vergleichbaren Arbeitnehmer
  2. Auswahlentscheidung, welchen der Arbeitnehmer eine Kündigung am wenigsten hart trifft
  3. Herausnahme einzelner Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl, z. B. zur Erhaltung der Personalstruktur

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